03.12.2015 Wir begrüßen unseren Teilerfolg!

Die Stadt hat auf die gesamte Fläche gepokert, kann bis jetzt nur die Hälfte der Aue nutzen !


Das Verwaltungsgericht bleibt bei seiner Auffassung, dass die Baugenehmigung teilbar ist und die Bauherrin das Vorhaben wie genehmigt auf dem Baufeld A umsetzen darf. Das Baufeld B darf allerdings nicht aufgeschüttet werden, solange keine endgültige Klärung im Hauptsacheverfahren  vorliegt.

 

Im Ergebnis erkennt das Gericht an, dass die Hochwassersituation ungeklärt ist und erst im Hauptsacheverfahren die offenen Fragen beantwortet werden können. Nach eingehender Analyse des Beschlusses werden das weitere Vorgehen bekanntgeben


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