Sehr geehrte Abendblatt-Redaktion!
Die Ausgabe Ihrer Zeitung vom 28. Juli 2015 enthält in dem Artikel über die vorhandenen und geplanten Flüchtlingsunterkünfte in Eimsbüttel eine fehlerhafte Aussage bezüglich der Aue Hagendeel 60 . Sie unterstellt Klagen der Anwohner gegen Flüchtlinge. Derartige Klagen gibt es nicht. Die Wahrheit ist, daß mehrere Nachbarn in unmittelbarer Nähe zu dem Areal eine massive Verletzung lebenswichtiger Interessen erwarten, wenn der Plan der Stadt verwirklicht würde, das Gelände, um es zu bebauen, in einem Umfang von 16.245 qm um 0,90 m aufzuschütten und zu versiegeln, und zwar ganz unabhängig davon, welchem Zweck die angestrebte Bebauung dient.
Die vor langer Zeit von Schrebergärten geräumte Aue, die teils einen morastigen Untergrund aufweist, der von mannshohem Schilf bewachsen ist, und teils auf Torfboden spärliches Gras hervorbringt, nimmt seit jeher bei Dauer- und Starkregen Wassermassen auf, die dann über die Ufer der Kollau und anderer Bachläufe wie die Gelebeek zu treten pflegen. So schützt die Aue Hagendeel die umliegenden Wohnsiedlungen und Zufahrtsstraßen. Leider aber nicht ausreichend! Immer wieder kommt es vor, daß Gärten, Lauben und Keller überflutet und die Zufahrtstraßen unpassierbar werden, weil sie bis über 50 cm unter Wasser stehen. Zum Beispiel war unser eigener Garten rings um unser Haus zuletzt am 22. Mai 2013 überschwemmt; wir lagen da – nicht zu ersten Mal – wie auf einer Warft. Den Wehmerstieg, der zu unserem Haus führt, hätten wir trocken nur noch per Schlauchboot passieren können. Die Lage hat sich in den letzten Jahrzehnten durch die großflächige Versiegelung des Betriebshof Wehmerweg 9 und die erst vor wenigen Jahren erfolgte teilweise Versiegelung des großen Umspannwerkes von Wattenfall zunehmend verschlechtert und wird sich bei der vorhergesagten Zunahme der Starkregenereignisse weiterhin zuspitzen – schon ohne weitere Versiegelungen. In den vergangenen Jahren wurden wir Bürger mit dieser Problematik allein gelassen, zum Beispiel wurden zwei zugesagte Wasserrückhaltebecken auf dem Betriebshof Wehmerweg 9 nie gebaut.
Es war daher unerläßlich, daß die Aue, die den Anliegern wenigstens zum Teil Schutz vor Hochwasser bietet, nach europarechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet erklärt wurde, auf dem keinerlei Bautätigkeit erlaubt ist. Daß sich die Stadt über diese von ihr selbst gerade noch vor kurzem für unumgänglich gehaltene Beschränkung hinwegzusetzen plant, scheint uns und weiteren Nachbarn unerträglich. Wir erblicken darin eine Rechtsverletzung und darüber hinaus eine Verletzung der Fürsorgepflicht der Stadt für ihre Bürger. Genau deshalb werden wir das Recht, das uns unsere Stadt verweigert, vor Gericht erstreiten, sollten die Bezirksversammlung Eimsbüttel und der Senat nicht in letzter Stunde noch Einsicht zeigen.
Wir ersuchen Sie, die Redaktion des Hamburger Abendblatts, Ihre Leser über den wahren Sachverhalt bei der Auseinandersetzung zwischen Hamburg und einer Reihe seiner hier grob mißachteten Bürger ins Bild zu setzen. Die Insinuation, diese Bürger klagten gegen Flüchtlinge, ist in hohem Maße rufschädigend und kann in der durch die Migrationsproblematik aufgeheizten Stimmungslage durchaus zu Ausschreitungen Anlaß geben. Sie werden uns hoffentlich zustimmen, daß verantwortungsbewußter Journalismus alles vermeiden sollte, was in einer solchen Stimmungslage zu deren weiterer Erhitzung beizutragen geeignet ist, und durch gewissenhafte Ermittlung der Fakten und faire Berichterstattung über sie helfen sollte, die gesellschaftliche Verständigung über höchst konfliktäre Themen zu fördern. Darum sind wir überzeugt, daß Sie sich entweder selbst korrigieren oder diesen Brief an Sie als Leserbrief veröffentlichen werden.