Die Stadt hat die Absicht,
das Flurstück 191 in der Gemarkung Lokstedt (Hagendeel Nr. 60), das bisher regelmäßig bei Stark- und Dauerregen Rückstauwasser der Kollau aufgenommen hat, um 0,90 m
aufzuschütten, zu versiegeln und zu bebauen.
Dadurch würde sich die Gefahr der Überschwemmung der benachbarten Grundstücke rund um den Hagendeel ganz wesentlich erhöhen. Massive Wertverluste oder Unverkäuflichkeit der Grundstücke wären eine weitere Folge.
Eine von uns beauftragte Juristin hat bereits am 8. Mai 2014 Widerspruch gegen eine Aufschüttungsgenehmigung der Stadt eingelegt und war damit erfolgreich.
Das Rechtsamt des Bezirksamt hat im November 2014 nach monatelanger Bearbeitung des Widerspruchs mitgeteilt, das die Aufschüttungsgenehmigung erloschen ist.
Die durch das Widerspruchsverfahren entstandenen Anwalts- und Verfahrenskosten sind beglichen.
Inzwischen erhielten aber die direkten Anlieger des Flurstücks Lokstedt 191 vom Bezirksamt Eimsbüttel
( Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt ) durch förmliche Zustellung eine Aufforderung zur Stellungsnahme im Rahmen einer Nachbarbeteiligung wegen eines neu gestellten Bauantrages zur Errichtung von 13 Pavillonhäusern zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung wohnraumbedürftiger
Personen auf dem Flurstück 191 in der Gemarkung Lokstedt. Dieses Antrag beinhaltet offenbar erneut den Versuch, eine Aufschüttungsgenehmigung für die Aue zu bekommen. Zahlreiche Nachbarn haben bereits, ebenfalls z.T. über Anwaltsanschreiben, ihre große Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die Aufschüttung und Versiegelung der ganzen oder auch nur halben Aue das Hochwasserrisiko im gesamten Umfeld erhöht.
Das Bezirksamt plant offenbar, unsere Einwände gegen die Gefährdung durch die Aufschüttung und Versiegelung der etwa 17.000 qm großen Wasserretentionsfläche nicht ernst zu nehmen. Der Bebauungsplan liegt schon fertig in den Schubladen. Es liegt seit kurzem eine neue Baugenehmigung vor, die noch einige Auflagen enthält!
Wir fragen uns auch, warum ca.17.000 qm versiegelt werden sollen, wenn das Containerdorf doch nur auf ziemlich genau einer Hälfte dieses Grundstücks geplant wird ?
Möglicherweise stehen wir heute am Anfang einer längeren, erst durch Gerichtsentscheidungen zu einem Ende gelangenden Auseinandersetzung.
Dazu haben wir einen Fond geschaffen und ein Konto eingerichtet. Die Beteiligten leisten Einzahlungen darauf, damit im Falle von weiteren Auseinandersetzungen mit der Stadt die Kosten für unsere Rechtsanwältin bezahlt werden können.
Bei dem weiteren Verfahren soll schrittweise vorgegangen werden, das heißt bei jeder neuen Sachlage und nach jeder Gerichtsentscheidung wird gemeinsam entschieden, ob und bis zu welcher Ausgabenhöhe nächste Schritte sinnvoll erscheinen und ausgeführt werden sollen.