Mit Beschluss vom 17. August hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Aufschüttung einer gut 1,6 Hektar großen Fläche im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet an der Kollau gestoppt. Eines von zwei Baufelder darf nicht wie geplant aufgeschüttet werden.
Im Ergebnis ist das Verwaltungsgericht vollumfänglich den Bedenken der Anwohner gefolgt, die von den Hamburger Kanzleien Klemm & Partner und Günther vertreten werden.
Die Stadt hat es nicht vermocht darzulegen, dass mit der Aufschüttung in dem vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet keine Steigerung der Hochwassergefahren verbunden ist – im Gegenteil:
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Grundwasserstand auf dem Vorhabengrundstück auch über den von der Stadt als nur theoretisch bezeichneten Stand von +7,4 m NN steigt und es bei einem Hochwasserstand in der Alten Kollau zu einer Umkehr der Fließrichtung des Grundwassers kommt. Für das Verwaltungsgericht ist das Szenario des Aufeinandertreffens eines 100jährigenn Hochwassers und eines hohen Grundwasserstandes derzeit nicht kalkulierbar (Beschlussausfertigung S. 4 unten).
Die Gutachten der Stadt hält das Verwaltungsgericht im Einklang mit dem Vortrag der Antragsteller für unzulänglich. Das gilt zunächst für den Projektbericht des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer, der überhaupt keine Angaben zum Grundwasserstand trifft. Das nachgereichte Gutachten des Büros BBI betrachtet zwar Grundwasserverhältnisse, nur nicht die des Vorhabengrundstücks. Damit aber werde der Forderung der BSU nach einer detaillierten Untersuchung der lokalen Grund- und Oberflächenwasserverhältnisse nicht Folge geleistet.
Das Verwaltungsgericht sieht trotz des eindeutigen Befundes von einer vollständigen Suspendierung der Baugenehmigung ab. Es geht nämlich- im Ansatz nachvollziehbar – davon aus, dass aufgrund der
„notwendigen weiteren Untersuchungen der Grundwasserverhältnisse auf dem Vorhabengrundstück“
weiterer Retentionsraum in dem als Baufeld B bezeichneten, nicht aufgeschütteten Bereich immer noch geschaffen werden kann (Beschlussausfertigung S. 5). Zu diesem Thema besteht jedoch nach der Aussage des Verwaltungsgerichts die Gelegenheit zu weiteren Stellungnahme (Beschlussausfertigung S. 6 unten).
Das Ergebnis ist ein voller Erfolg für die Anwohner - über den man sich sicherlich mehr freuen könnte, wenn der Anlass nicht derartig traurig wäre. Es ist schlicht und ergreifend grotesk, zunächst ein Überschwemmungsgebiet vorläufig auszuweisen, im nächsten Moment eine Aufschüttung im Umfang von 1,6 ha zu genehmigen und leichtfertig davon abzusehen, einmal einen Gedanken an die ohnehin schon prekären Grundwasserverhältnisse zu verschwenden.
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U.Klenk (Dienstag, 22 September 2015)
Die Stadt verfängt sich in den selbstgemachten Tricksereien. Nachdem nun von den Anwohnern des Hagendeels ein privat bestellter Wassergutachter die Lage detailliert
untersucht und vermessen hat, eine 4 m tiefe Messstelle in den Boden trieb und
dazu verbindliche Höhen markierte, folgt nun die Stadt. Jetzt erst macht sie eigene
Messstellen, vorher wurde wurde ja allwissend, " nur angenommen" und das war gültig.
Es wird von der Behörde auch " angenommen", das bei Hochwasser und Rückstau in der Kollau, das Wasser vom Hagendeel bergauf fließt. Das die kleinen geplanten Flutmulden
das Wasser der Wege und Dächer, das hoch anstehende Grundwasser und das von der Kollau zurückstauende Hochwasser, schon irgendwie den Weg in die Nachbargrundstücke findet. Die Fachleute der Stadt kennen diese Situation, sie ist nicht neu. Aber wenn die
Politiker befehlen, stehen die Untertanen der Verwaltung stramm. Befehl ist Befehl. Die geschädigten Bürger spielen dann auch keine Rolle mehr.
Statt dem seit Jahren überlasteten Kollauwasser einen angepassten Ablauf zu verschaffen, wird die Fläche Hagendeel einfach aufgeschüttet und damit rücksichtslos die
seit Jahren genutzte Ausdehnungsfläche vernichtet. Die Geschädigten können ja klagen und die Stadt zahlt ihre Rechtskosten sowieso aus der Portokasse. Hier läuft etwas schief.