11.02.2016

Natürlich sind wir sehr entäuscht über die Entscheidung des OVG und können diese nicht nachvollziehen. Das OVG verneint den Drittschutz und erklärt damit die Klagen der Anwohner in hochwasserrechtlichen Fragen für nicht zulässig. Die Argumente der Anwohner, die eine Verschärfung der Hochwasserlage befürchten, wurden bei dieser Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt. Man darf sich schon fragen was es soll, erst Überschwemmungsgebiete auszuweisen, um sie kurze Zeit später wieder zuzuschütten. Für die dafür nötige Ausnahmegenehmigung wurden offensichtlich fehlerhafte Berechnungen zugrunde gelegt, was unser Hauptkritikpunkt an dem Vorhaben ist. Trotz einer teilweise schon jetzt dramatischen Hochwassersituation, sollen hier vollendete Tatsachen geschaffen und eine der letzten Retensionsflächen an der Kollau vernichtet werden. "Ausbaden" dürfen dieses die Anwohner. 
Wieder einmal wurden die Sorgen der Bürger in keinster Weise berücksichtigt, die Stadt hätte von den jahrzehntelangen Erfahrungen der Anwohner mit dem Hochwasser an der Kollau profitieren können. Wir sind jetzt sehr gespannt, auf den von Seiten des Bezirksamtes angekündigten Dialog mit uns, der leider viel zu spät kommt. Scheinbare Rechtssicherheit bedeutet noch lange keine Hochwassersicherheit.
Im Übrigen richtete sich die Klage der Anwohner zu keinem Zeitpunkt gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft, sondern ausschließlich gegen die damit verbundene Aufschüttung des Geländes."